Piep, du hast verloren!

Bei der DVM U14 kostete uns ein Handyton Punkt, Sieg und Vizemeisterschaft.
Was war passiert?

Im letzten Spiel der DVM hatte unser zweites Brett Tim Birnkraut beim Zwischenstand von 1-1 gerade eine Gewinnstellung erreicht, als sein Handy plötzlich einen Ton von sich gab. Der Gegner freute sich sehr über die Möglichkeit am grünen Tisch den Punkt zu retten und der Schiedsrichter erfüllte seinen Wunsch. Unser ebenso verzweifelter wie hoffnungsloser Protest gegen diese Schiedsrichterentscheidung wurde vom Schiedsgericht mit 3-0 Stimmen abgelehnt.

Das verwundert nicht. Als neutrales Mitglied im Schiedsgericht hätte ich auch so gestimmt. Allerdings nicht, weil ich die Entscheidung des Schiedsrichter richtig finde, sondern weil sie einmal so als Tatsachenentscheidung getroffen wurde. Elfmeter ist eben, wenn der Schiri pfeift. Eine nachträgliche Änderung der Entscheidung, ohne erneut extrem in den Turnierverlauf einzugreifen, wäre auch kaum möglich gewesen. Wenn Tim sein Spiel gewonnen hätte, hätte Gregors Gegner kein Dauerschach geben können. Und wenn wir das Spiel gewonnen hätten, hätte Porz nach eigener Aussage nicht in ein 2-2 gegen Berlin eingewilligt, weil sie dann selbst bei einem Sieg noch hätten Meister werden können. Unübersehbare Konsequenzen wären die Folge gewesen.
Was allerdings nichts daran ändert, dass die Schiedsrichterentscheidung Tims Partie zu Nullen unangemessene Härte war. Nochmal zur Verdeutlichung: Tim trägt sein ausgeschaltetes Handy in der Hosentasche mit sich, welches sich unglücklicherweise (durch Bewegung oder Druck) einschaltet und einen(!) Ton von sich gibt. Dass er überhaupt sein Handy bei sich hatte, lag daran, dass er es am Abreisetag nicht mehr im Zimmer lassen konnte. Der Schiedsrichter hat übrigens auch keine Erinnerung vor der Runde mehr ausgesprochen. Nennen wir es also eine Verkettung aus Unachtsamkeit und Pech, wofür hier mit voller Härte zugeschlagen wurde. Dabei hätte er durchaus die Möglichkeit gehabt feinfühliger zu entscheiden, z.B. mit einer Zeitstrafe. §2 der DSJ-Spielordnung sieht vor die Regeln kindgerecht auszulegen. Davon kann in diesem Fall wohl keine Rede mehr sein. Eine sportliche Entscheidung wurde unnötig auf den Kopf gestellt. Vielleicht sind U14er keine Kinder mehr, weil sie in dem Alter heutzutage alle ein Handy oder Smartphone besitzen und den Umgang damit gelernt haben sollten. Wenn die DSJ diesen Standpunkt vertritt, muss sie aber als Kollateralschaden auch eine Atmosphäre der Unsportlichkeit in Kauf nehmen. In der dann jeder Piep mit dem Ruf nach dem Schiri und diebischer Freude über den unverdienten Punkt quittiert wird.

Die DSJ ist meiner Meinung nach gefordert bei der Handyregel eine klare Vorgabe zu machen, an die sich auch die Erbsenzähler unter den Schiedsrichtern halten müssen. Bei der Nullkarenz-Regel hat die DSJ den vernünftigen Kompromiss gefunden, die erste Verspätung mit einer Zeitstrafe zu belegen und erst bei Wiederholung auf Partieverlust zu entscheiden. Warum geht etwas Vergleichbares nicht bei der Handyregel?